AGB

step-go1

Machines for Cutting

3D-Plasma-Schneidanlage “ step-go 3D-Ball-Cut 400“

Plan-Plasma-Schneidanlage “ step-go cnc-cut 6020 speed “

Rohr-Schneid-Zusatz “ step-go tube-cut 6021 “

Feuertonnen- und Ölfass Schneidanlage “ step-go tube-cut speed 600-1300 “

Plan-Plasma-Schneidanlage “ step-go cnc-cut 6020 spezial “

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) Stand 05/2006

Allgemeines

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Die AGB´s werden als Extrablatt den Rechnungen beigefügt.Die neuesten AGB`s werden grundsätzlich im Internet auf unserer Homepage publiziert. Der Kunde  sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der AGB erkundigen. Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Fa. step-go arbeitet regelmäßig am  Fortschritt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programm-Angebots vorzunehmen, ohne es öffentlich bekanntzugeben.

Vertragsabschluß

Angebote der Fa. Step-go Manfred Schulz sind, sofern schriftlich nicht anders  vereinbart, stets unverbindlich  und freibleibend. Alle Verträge werden mit  Zusendung der schriftlichen  Auftragsbestätigung der Fa. step-go Manfred Schulz, oder spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

Preise

Preise der Fa. step-go Manfred Schulz verstehen sich in Euro. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Osnabrück.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Osnabrück und auf Gefahr des Empfängers. Dieses gilt sowohl  für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist die Fa. step-go Manfred Schulz befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei der Fa. step-go Manfred Schulz. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten / Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Fa. step-go Manfred Schulz eintreten, gehören, hat die Fa. step-go Manfred Schulz auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger  als 10 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.  Weitergehende Schadensersatzanforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Fa. step-go Manfred Schulz ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen. Unzulässige Abnahme- verweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen - werden fast immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und  Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die Fa. step-go Manfred Schulz in wenigen vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit, so ist sie berechtigt, eine Rücknamegebühr von 15,- € und sämtliche Spesen und  Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für Fa. step-go manfred Schulz frachtfreien Lieferung originalverpackter Ware in Original-Kartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 50% des Netto-Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Die von Fa. step-go Manfred Schulz vergebene Rücklieferungs-Nummer muss außen an der zurückgesandten Ware gut ersichtlich sein. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich bei Fa. step-go Manfred Schulz und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatz-Ansprüchen durch die Transportgesellschaft. Die Firma step-go Manfred Schulz übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Beim Versand von Leuchtstoffröhren, Neon und allen anderen Leuchtmitteln übernehmen die meisten Transporteure, keine Transportversicherung und auch Fa. step-go Manfred Schulz keine Haftung.

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen, Nachnahme/Barzahlung und oder Abholung. Rechnungen sind in für Fa. step-go Manfred Schulz spesenfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Fa. step-go Manfred Schulz berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen sind stets 3% höher als der jeweilige Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sie betragen mindestens 8%, höchstens jedoch 15% pro Jahr. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.

Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht, Vorführ- und Messegeräte). Bitte beachten Sie: Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden. Einschränkend wirkt außerdem die neue Beweislastregel. Nur in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei Übergabe vorlag. In den  verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag. Erkennbare Mangel müssen spätestens nach 2  Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Lieferung, Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i d R der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese die Fa. step-go Manfred Schulz erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl der Fa. step-go Manfred Schulz Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen an die Fa. step-go Manfred Schulz sind grundsätzlich vorher mit der Serviceabteilung abzusprechen und der Käufer muss sich eine Rücksendenummer geben lassen und diese außen auf der Rücksendung deutlich sichtbar anbringen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken - damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können - und frachtfrei an die Fa. step-go Manfred Schulz zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat die Fa. step-go Manfred Schulz das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur  Zahlung aller Forderungen der Fa. step-go Manfred Schulz durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei der Fa. step-go Manfred Schulz. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im  Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache an  die Fa. step-go Manfred Schulz ab. Auf dass Verlangen der Fa. step-go Manfred Schulz hat der Käufer der Fa. step-go Manfred Schulz die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung  mitzuteilen Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Fa. step-go Manfred Schulz berechtigt,  die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende ein. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.

Gerichtstand

Erfüllungsort ist Osnabrück und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Osnabrück.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Step-go Manfred Schulz

Lutherstr.18  49082 Osnabrück